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KOSTEN

Ich biete Sprechstunden und Psychotherapie im Rahmen einer Privatpraxis an. Die anfallenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Meine Leistungen kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Wichtig ist deshalb, Fragen zur Kostenerstattung vor Beginn der Therapie zu klären.

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Private Krankenversicherungen, Heilfürsorge, Beihilfe

Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ich arbeite auf Basis von Honorarvereinbarungen gemäß §2 GOÄ mit einem Steigerungssatz von 3,0 bis  3,5). Vereinzelt können weitere Kosten für die Ausstellung von Bescheinigungen, die Nutzung von Fragebögen etc. anfallen. Sie erhalten von mir i.d.R. eine (monatliche) Rechnung, die Ihnen von der Versicherung erstattet wird.

In Ihrem Versicherungsvertrag oder in direktem Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung können Sie sich informieren, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Ihre Versicherung kann Ihnen auch mitteilen, ob ein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme notwendig ist und welche Unterlagen dafür eingereicht werden müssen.

Aktuell übernehme ich keine Kostenerstattungsverfahren.

Privatversicherte

Selbstzahlung

Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ich arbeite auf Basis von Honorarvereinbarungen gemäß §2 GOÄ mit einem Steigerungssatz von 3,0 bis  3,5). Zudem können vereinzelt Kosten für die Ausstellung von Bescheinigungen, die Anwendung von Fragebögen etc. anfallen. Sie erhalten von mir eine (monatliche) Rechnung.

Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst zahlen möchten, ist eine Genehmigung der Psychotherapie durch Ihre Krankenversicherung nicht erforderlich. Formalitäten und Wartezeiten, die üblicherweise durch das Genehmigungsverfahren für die Kostenübernahme einer Psychotherapie entstehen, entfallen dadurch für Sie. Durch den Wegfall des Genehmigungsverfahrens erhält Ihre Krankenversicherung zudem keine Angaben zu Ihrer psychischen Erkrankung oder dem Stattfinden der Psychotherapie.

Selbstzahlung
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